Warum so viel Blut fehlt
Bereitschaft zu Blutspenden im DRK-Kreisverband Wanzleben sinkt schon über mehrere Jahre. Krankheits- und Altersgründe werde als Begründung angeführt.
In insgesamt vierzehn Orten hat der DRK-Kreisverband Wanzleben im zurückliegenden Jahr Blutspenden durchgeführt. Dabei wurden nicht ganz die Teilnehmerzahlen aus dem Jahr 2022 erreicht.
Insgesamt 2.010 Blutspender kamen zu den 54 Blutspendeterminen nach Altenweddingen, Domersleben, Eilsleben, Hohendodeleben, Klein Oschersleben, Klein Wanzleben, Kroppenstedt, Langenweddingen, Osterweddingen, Seehausen, Ummendorf, Wanzleben, Wefensleben und Wormsdorf. Mit dabei waren auch wieder Termine bei der DHL und Amazon in Osterweddingen. „Unter den Freiwilligen waren 91 Erstspender: Im Vergleich zu 2022 waren es 14 Blutspender weniger“, resümiert die Blutspendebeauftragte Sabine Tacke. „Da waren es insgesamt 2.024 Blutspender, darunter 176 Erstspender, bei 55 Blutspendeterminen.“ Das entspricht einem Jahresdurchschnitt von 37 Blutspendern jeweils für 2022 und 2023.
Seit 2020 hat sich der Jahresdurchschnitt immer um zwei Spender je Termin verringert. Viele Freiwillige sind aufgrund ihres Alters als Spender verabschiedet worden. „Aber auch durch Krankheit verloren wir einige langjährige Spender“, so Sabine Tacke. Etwas Hoffnung bleibe jedoch, dass sich die Zahlen wieder stabilisieren. Im Vergleich zum Vorjahr wurde immerhin der Jahresdurchschnitt erreicht.
Die Jahresdurchschnitte waren 2020: 41 Spender je Termin, 2021: 39 Spender je Termin, 2022: 37 Spender je Termin und 2023: 37 Spender je Termin. Inzwischen gibt es auch einige Neuerungen, so dass die Richtlinien für die Blutspende überarbeitet worden sind. Diese von der Bundesregierung verabschiedeten Änderungen des Transfusionsgesetzes enthalten neben den Anpassungen in Bezug auf die Zulassung zur Blutspende von homosexuellen Männern auch Änderungen im Bereich der Telemedizin und den Wegfall einer Altersobergrenze für Erst- und Wiederholspender.
2023 wurde die Richtlinie Hämotherapie von der Bundesärztekammer überarbeitet. Sie ist für alle Blutspendedienste bindend und regelt sämtliche arzneimittelrechtlichen Prozesse rund um die Blutspende. Die Zulassung von Spendern entscheidet der Arzt vor Ort nach Prüfung der Spendetauglichkeit durch Anamnese und Untersuchung.
Der Spendefragebogen wurde überarbeitet. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass eine Rückstellung von der Blutspende nicht mehr aufgrund der sexuellen Orientierung erfolgen darf. Es wird das Risiko aufgrund von Sexualpraktiken in die Zulassungsentscheidung einbezogen. Es wird nicht mehr nach sexueller Orientierung unterschieden. Die Frage zu Auslandsaufenthalten wurde überarbeitet und in außereuropäisches Ausland geändert. Der neue Spendefragebogen kommt seit dem vierten Dezember 2023 auf den Terminen zum Einsatz.
Volksstimme, 09.01.2024 (Christian Besecke)