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Hinweisgeberschutzgesetz

Sehr geehrte Mitarbeitende,
an dieser Stelle informieren wir Sie über die Meldestelle (§ 12 HinSchG) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über diese Meldestelle haben unsere Beschäftigten die Möglichkeit, Hinweise zu bestimmten rechtlich relevanten Themen (§ 2 HinSchG) einer Vertrauensperson zukommen zu lassen (§ 8 HinSchG).

Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgendes Hinweisgebersystem zur Verfügung: https://drk-wanzleben.sdwhistle.com